
Existenzielle Erpressung durch die Versicherungswirtschaft?
Von kleinen Dieben und großen Vorständen
Ein Straßenräuber nimmt dir das Portemonnaie und vielleicht das Handy, unter Androhung physischer Gewalt weg. Die Tat ist sichtbar, strafbar und moralisch verwerflich. Die Gesellschaft ächtet ihn. Man nennt ihn Kriminellen.
Doch was, wenn ähnliche Gewaltstrukturen – subtil, systematisch und von erheblicher gesellschaftlicher Tragweite – weder etwa aus prekären Milieus stammen, noch mit Hilfe von Waffen stattfinden, sondern in den gläsernen Vorstandsetagen diverser privatwirtschaftlicher Versicherungskonzerne durch den Versand nüchterner Briefe orchestriert werden? Was, wenn sich hinter der formelhaft als „Beitragsanpassung“ etikettierten Maßnahme nichts Geringeres verbirgt als ein Geschäftsmodell systematischer Erpressung?
Ein Modell, das auf juristisch brüchigem Fundament ruht, dessen Legitimität bereits von erstinstanzlichen Gerichten in Zweifel gezogen und teils revidiert wurde – durch Rückzahlungsurteile, die wie Risse im Fassadenbild einer angeblich regelkonformen Branche wirken. Und was, wenn jene Mechanismen – verschleiert durch versicherungstechnische Semantik und das Kalkül existenzieller Abhängigkeit – nicht nur Einzelfälle, sondern systemische Praxis sind?
Dann hätten wir es nicht mit bedauerlichen Fehlentwicklungen, sondern mit einer institutionalisierten Form finanzieller Ausbeutung zu tun – ausgeführt durch wirtschaftlich privilegierte Akteure, die das Monopol auf Sicherheit in ein Instrument sozialer Erpressung verwandelt haben.
Denn die Mechanik hinter solchen Erhöhungen folgte einer perfiden Logik: Wer sich weigert, die neue Beitragshöhe zu zahlen, riskierte seine private Krankenversicherung – eine Versicherung, auf die er oder sie im Krankheitsfall existenziell angewiesen ist. Die Wahl, die den Versicherten bleibt, ist also keine. Sie zahlen. Monat für Monat. Jahr für Jahr. Ein Leben lang. Oder sie riskieren den medizinischen Bankrott.
Der Fall Barmenia: Ein Lehrstück in Verschleierung und Ausbeutung
Exemplarisch steht die u.a. von Thomas Bischof geleitete Barmenia Krankenversicherung im Fokus einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit. Schon 2020, damals war Thomas Bischof noch nicht bei der Barmenia, verurteilte das Landgericht Frankfurt a.M. das Unternehmen zur Rückzahlung erhöhter Beiträge – mit der Begründung, die Mitteilungen über die Anpassungen seien unzureichend, mithin rechtswidrig. Eine juristische Marginalie? Keineswegs.
Die Maskerade der Legalität
Während der Straßenräuber mit dem Messer in der Tasche auf der Parkbank sitzt und bei Dämmerung auf seine nächste Gelegenheit wartet, operieren Vorstände mancher Versicherungen unter dem Schutz der Intransparenz, der Komplexität und eines schwer zugänglichen Vertragswerks. Was dort passiert, nennt sich nicht räuberische Erpressung, sondern “Beitragsanpassung”. Doch das moralische Resultat ist identisch – wenn nicht verheerender.
Denn der Schaden ist nicht nur finanziell, sondern auch strukturell: Das Vertrauen in ein System, das eigentlich auf Solidarität und Absicherung beruhen sollte, wird systematisch erodiert.
Wer schützt die Versicherten vor Ausbeutung?
Während der Kleinkriminelle dem Strafrecht unterliegt und bald im Gefängnis weilt, scheint das Wirtschaftsrecht vor den Vorständen kapitalkräftiger Versicherungen Halt zu machen. Es fehlt nicht an Hinweisen, sondern an Konsequenz.
Es ist Zeit, den Begriff der Erpressung neu zu denken – nicht nur als Akt roher Gewalt, sondern als hochkomplexe, still lächelnde Ausbeutung unter dem vermeintlichen Mantel des Rechts. Entsprechend ist Bischof aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die Barmenia Krankenversicherung künftig ausschließlich auf redliche und moralisch verantwortliche Weise operiert.
Und es ist Zeit, diese Form der Ausplünderung nicht länger zu verschleiern, sondern sie zu benennen – als das, was sie ist: ein kaltes, kalkuliertes Spiel mit der Angst der Schwächeren.