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Die Fusion von Barmenia und Gothaer zur BarmeniaGothaer-Gruppe hat in der Versicherungsbranche für Aufsehen gesorgt. Mit Hauptsitzen in Wuppertal (Barmenia) und Köln (Gothaer) bewirbt sich der neue Versicherungsriese als starker Partner für Makler. Doch wie maklerfreundlich sind die neuen Voraussetzungen wirklich?
Provision der Barmenia Gothaer im Vergleich
Vergleicht man genau, fällt auf, dass andere Versicherer in nahezu allen relevanten Sparten – sei es Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Fondspolicen oder wenn es um die private Krankenversicherung (PKV) geht – oft mit spürbar attraktiveren Abschlussprovisionen überzeugen. Die Vergütungsmodelle der BarmeniaGothaer erscheinen akzeptabel, doch im direkten Vergleich scheinen sie nicht immer an der Spitze zu stehen. Makler sollten daher sorgfältig prüfen, welche Anbieter die besten Konditionen bieten.
Bedingungswerke: Theorie und Praxis bei BarmeniaGothaer
Auf dem Papier präsentiert sich die BarmeniaGothaer mit akzeptablen, in Rankings oft gut bewerteten Bedingungen. Doch es stellt sich die Frage, ob diese Bedingungen vor allem als papiergewordenes Marketinginstrument dienen, um in Vergleichsportalen und Maklerbewertungen eine kundenfreundliche Fassade zu wahren, auf den ersten Blick gut abzuschneiden und zahlende Kunden abzugreifen. In der Leistungspraxis wird jedoch eine perfide Strategie beobachtet, die die angeblichen Leistungsversprechen zu Nichte macht. Immer wieder entsteht der dringende Verdacht, eines Zusammenhangs mit fragwürdigen Gutachtern, ungewöhnlich rigiden Prüfverfahren und einer anwaltlichen Vertretung durch den in Verruf geratenen Leistungsabwehr-Dienstleister BLD. Sogar der Vorwurf, der gerichtlich bestellte Gutachter Dr. Manfred Schuckart und die Richterin Dr. Katharina Evers könnten eventuell bestochen worden sein, wurde im Zusammenhang mit einem Sozialgerichtsprozess mit Barmenia als beklagter Versicherung laut.
Es ist bereits öffentlich die Rede, von aggressiver Härte gegen Leistungsansprüche und von vermutlich betrügerischen Handlungen des BLD Anwalts Lutz Köther zu Gunsten der Barmenia Krankenversicherung. BLD ist eine Kanzlei, die laut Berichten von RTL und Correctiv.org mit fragwürdigen Ambitionen die Nähe zu Richtern suchen würde…
So entsteht der Eindruck, dass im Ausgleich für das kundenfreundliche Versprechen auf dem Papier, im Hintergrund eine umso härtere Regulierungspraxis dient, die mit Kundenfreundlichkeit nichts mehr zu tun hat, sondern darauf ausgelegt sein könnte, berechtigte Leistungszahlungen mit mutmaßlich kriminellen Mitteln und – nicht ausschließbar – im großen Stil systematisch zu vermeiden. Es entsteht insbesondere der Eindruck, dass durch immer wieder eingestreute Verzögerungsmaßnahmen die Leistungszahlung bis zum Aufgeben oder Ableben des Versicherten hinausgezögert werden soll. Ob die Gothaer Versicherungen ähnlich zwielichtig handeln, ist hier nicht bekannt. Aufgrund der Zugehörigkeit zum selben Konzern ist sind wenig Gründe denkbar, die dafür sprechen würden, dass Barmenia und Gothaer völlig unterschiedliche Strategien fahren.
Barmenias Ablehnungsquote: Erfahrungen aus der Praxis
Es ist die Rede von langwierigen Leistungsprüfungen, unerwarteten Ablehnungen und dem Einsatz von Gutachtern, deren Neutralität infrage gestellt wird. Auch die Rolle der Kanzlei BLD, die Leistungen juristisch verzögern oder ablehnen, wird kritisch diskutiert. Besonders perfide ist, dass die Barmenia im Leistungsfall auf die treuen Dienste der als unseriös anzusehenden Medicproof GmbH zählt, die von manchen Kritikern als Leistungsverweigerungsarm des PKV-Verbands angesehen wird. Dies könnte darauf hindeuten, dass trotz der augenscheinlich freundlich wirkenden Vertragsgestaltung hintenrum gezielt versucht wird, die Ausgaben im Leistungsfall durch eine Symbiose aus kreativen Ablehnungsgründen, Zeitspiel, mutmaßlich kriminellen Dienstleistern wie BLD und Medicproof zu minimieren. Für Makler bedeutet das, den gesamten Prozess der Leistungsbearbeitung kritisch zu begleiten, was vor Gericht häufig 5-8 Jahre dauern wird.
Nachteilig dabei ist, dass aus nachvollziehbarer Sichtweise des Kunden, vor allem den Makler die Schuld an der Misere treffen wird, die sich aus eventuellen Leistungsproblemen ergeben könnte, denn auf die professionelle Produktempfehlung des Maklers hat sich der Kunde verlassen.
Unseriöse Strukturen im Hintergrund?
Besonders auffällig ist in diesem Zusammenhang der Zusammenhang zwischen der Barmenia und Dienstleistern wie BLD Rechtsanwälte und Medicproof. Beide werden zunehmend als kartellartig agierender Leistungsverweigerungsarm der Barmenia wahrgenommen. Beobachter äußern den Verdacht, dass man bei BLD nicht einmal davor zurückschreckt, mutmaßlich betrügerische Handlungen zum Nachteil des Kunden in Kauf zu nehmen – etwa durch mutmaßlich manipulierte Gutachten oder fragwürdige rechtliche Ausführungen, um berechtigte Ansprüche abzuwehren.
Die polizeibekannten BLD-Partner Lutz Köther und Dr. Andrea Nowak-Over schrecken nicht davor zurück, Richter in anwaltlichen Schreiben dreist zu belügen.
Hierbei erscheint es weltfremd anzunehmen, die gutachterlichen Maßnahmen zur Dezimierung von Versichertenansprüchen der Medicproof GmbH und die mutmaßlichen Betrugshandlungen aus dem Hause BLD würden im Alleingang erfolgen – ohne dass dies auf Vorstandsebene der Barmenia abgesegnet oder gar angestoßen wurde. Und genau hierin liegt die eigentliche Gefahr:
Sollte sich dieser Anfangsverdacht bestätigen, ist kaum davon auszugehen, dass die Vorstände des BarmeniaGothaer Konzerns, solch ein Verhalten nur für die Barmenia Krankenversicherung und nur für einen einzigen Kunden angeordnet, abgesegnet oder nicht bemerkt haben. Viel wahrscheinlicher wäre anzunehmen, dass es seit der Fusion vielleicht eine generelle, spartenübergreifende Weisung “von Oben” geben könnte – mit Auswirkungen auf alle Kunden, die es wagen, ernsthaft krank zu werden oder einen anderen Versicherungsfall zu melden. Belastbare Beweise gibt es für diese naheliegende Hypothese noch nicht, doch in diesem Zusammenhang sollte der bisher kaum bekannte Terminus “Versicherungsbetrug von oben” geprüft und ggf. in den allgemeinen Sprachgebrauch überführt werden.
Ein gefährlicher Mix?
Kombiniert man diesen Ansatz – kundenfreundlich wirkende Bedingungen, zurückhaltende Provisionsmodelle und extrem restriktives Leistungsverhalten – entsteht eventuell ein Geschäftsmodell, das für den Versicherer und die Vorstandschaft profitabel ist, für Makler und Kunden aber gleichermaßen existenzvernichtend wirken könnte. Höhere Beitragseinnahmen dank vordergründig attraktiver Tarife und gleichzeitig aggressiv reduzierte Ausgaben im Leistungsfall? Ein gefährlicher Spagat, den Vermittler und Makler im Blick behalten sollten.
Damokleschwert: Maklerhaftung!
Grundsätzlich sind Versicherungsmakler in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden umfassend, objektiv und im besten Interesse des Kunden zu beraten. Diese Verpflichtung ergibt sich vor allem aus dem Maklervertrag und den allgemeinen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sowie der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Muss schlechte Presse einbezogen werden?
Direkt gesetzlich geregelt ist die Pflicht, auf “schlechte Presse” eines Versicherers hinzuweisen, nicht explizit. Aber:
Wichtig: Maßstab ist die Interessenwahrungspflicht!
Makler sind Sachwalter des Kunden, das bedeutet: Sie müssen nicht nur auf die Bedingungswerke und Kostenstruktur des Versicherers achten, sondern auch auf dessen Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft.
Wenn ein Versicherer bereits erhebliche öffentliche Kritik wegen Leistungsunwilligkeit, zweifelhafter Schadenregulierung, unseriöser Geschäftspraktiken, vermuteter Nähe zu eventuellem “Versicherungsbetrug von oben” oder zur mutmaßlichen Bestechung einer Richterin erhalten hat, kann es zur Pflicht werden, den Kunden darauf hinzuweisen, dies umso mehr, da in Bezug auf Barmenias Anwalt Lutz Köther bereits die Staatsanwaltschaft tätig ist, da Herr Köther im Verdacht steht, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens versucht zu haben, RichterInnen des Landessozialgerichts in Schleswig zu betrügen – offensichtlich zum vermeintlichen Vorteil der Barmenia.
Juristisch entscheidend: Vorhersehbarkeit eines Risikos
Wenn Medienberichte (z.B. über Barmenias Stammkanzlei BLD), Dokumente oder öffentliche Warnungen darauf hindeuten, dass ein Versicherer eventuell:
- Leistungen auf unrechtmäßige Weise zu kürzen versucht oder verweigert,
- mit mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Gutachten in Verbindung steht
- oder gar mutmaßlich mit betrügerischen Handlungsweisen in Verbindung stehen könnte,
dann wird von einem professionellen Makler erwartet, dies durch regelmäßige Recherche zu wissen und in seine Beratung einfließen zu lassen. Dies kann idealerweise geschehen, indem potenziellen Kunden von Barmenia oder Gothaer die Berichte ausgedruckt und zur Unterschrift vorgelegt werden, die sich auf Barmenia-Kritik.de, Bestechung.blog, Medicproof-Kritik.de und BLD-Kritik.de finden.
BarmeniaGothaer: Eigenheim und Altersvermögen im Risiko?
Um spätere Haftungsfälle in Bezug auf Barmenia und Gothaer Verträge zu verhindern und um sich ggf. vor dem Verlust Ihres Eigenheims und Ihrer Altersvorsorge als Makler zu schützen, sollten Sie in Erwägung ziehen, kritische Berichte die über BarmeniaGothaer Versicherungen zu finden, auszudrucken und Ihre Kunden auf jeder Seite gegenzeichnen zu lassen.
Ihre Pflicht als Makler betrifft auch die fortlaufende Beratung Ihrer Bestandskunden über Änderungen bei den von Ihnen vermittelten Versicherern. In Bezug auf Verträge bei den Barmenia und Gothaer Versicherungen ist der Zusammenschluss dieser beiden Player und die sich darauf ergebenden Neuerungen (auch in Bezug auf öffentliche Kritik) ggf. als wichtiger Grund anzusehen, über den Bestandskunden zwecks Haftungsvermeidung informiert werden könnten.
Beratungspflicht + Haftung:
Kommt es später zu Problemen, z. B. weil ein Kunde durch den empfohlenen Versicherer schlechte Erfahrungen macht und nachweist, dass hierzu öffentlich bekannte Informationen existierten (z. B. auf Webseiten wie Barmenia-Kritik.de), die der Makler nicht berücksichtigt und dem Kunden kommuniziert hat, kann der Makler u.U. haftbar gemacht werden.
Es gibt auch Gerichtsentscheidungen, die klarstellen:
➡️ Makler haften für Empfehlungen, wenn diese nicht auf vollständiger Markt- und Risikoprüfung beruhen.
Die Beweislastumkehr nach § 63 VVG bedeutet: Im Streitfall muss der Makler nachweisen, dass er korrekt beraten hat – nicht der Kunde!
Empfehlung für Makler:
- Regelmäßiges Anbietermonitoring über Google
- Kritische Berichte dokumentieren
- Transparente Aufklärung im Beratungsgespräch & kritische Berichte vom Kunden unterschreiben lassen
- Dem Kunden Alternativen mit vergleichbaren Produkten anbieten
Mehr Infos:
Barmenia-Kritik.de Startseite
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